Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf,
Einbau und Instandsetzung 

1. Allgemeines
1 Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteil der Verträge über Einbau- und Instandsetzungsarbeiten
sowie Warenlieferungen, auch in künftigen Geschäftsvereinbarungen.
2.Abweichende Individualvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Sie gehen den Bedingungen vor. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Bedingungen wird widersprochen.
3. Die Regelungen dieser Bedingungen für Kaufleute gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
4.Es gelten die am Tag der Lieferung bzw. Abnahme gültigen Preislisten. Sie liegen ebenso wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus.
5.Warenrückgaben bedürfen - außer in Gewährleistungsfall - der ausdrücklichen Zustimmung. Dem Kunden können Bearbeitungskosten berechnet werden.
6.Unsere Verkaufsangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

II Kostenvoranschlag, Preisangaben
1. Verbindliche Preisvereinbarungen für Einbau- und Reparaturarbeiten setzen einen schriftlichen Kostenvoranschlag voraus, in dem Arbeits- und Ersatz-teilpreise sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeführt sind. Eine Bindung des Auftragnehmer daran besteht für 3 Wochen nach Abgabe. Die Kosten
für den Voranschlag können dem Kunden auch bei Nichterteilung des Auftrags belastet werden.
2.Bei Verträge über Warenlieferungen mit Nichtkaufleuten sind wir vier Monate an die mit dem Kunden schriftlichen vereinbarten Preise ab Vertragsabschluß gebunden. Ist vorgesehen, dass die Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird
bei Änderung der damals maßgeblichen Verhältnisse die jeweils gültige Preisliste anwendbar, bei
Preiserhöhung nur dann, wenn sie im Verhältnis zu den Veränderungen angemessen sind.                                                                                             3.Alle Preisangaben im Online-Shop enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für den Versand fallen für den Kunden Versandkosten in Höhe von 3,99€ an. Die Kosten für den Versand werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt. Ab einem Bestellwert von 20,00 € erfolgt der Versand versandkostenfrei. Sollte eine Versendung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

III. Lieferfristen und Versand
1.Unsere Lieferfristen für Warenverkäufe gelten nur annähernd. 
2.Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung einer verbindlich zugesagten Lieferfrist erst dann berechtigt wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt hat.
3.Hohere Gewalt und sonstiges unverschuldetes Unvermögen berechtigt uns, neben dem Rücktritt vom Vertrag, zur Verlängerung der Lieferfrist der Ziff. 2 um einen Monat.
4.Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Dasselbe gilt bei Direktversand durch Herstellerbetrieb. 5.Handelt es sich bei der zu versendeten Ware um Sperrgut, so fallen hier extra Kosten an. Die Kosten werden nach der Ermittlung dem Käufer unverzüglich mittgeteilt. 

IV. Fertigstellung
1.Ein verbindlicher Fertigstellungstermin bei Einbau- und Instandsetzungsarbeiten muss schriftlich vereinbart werden. Tritt durch Erweiterung des Arbeitsumfanges eine Verzögerung ein, nennt der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Termin.
2.Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft den Termin um mehr als 24 Stunden, trägt er nach seiner Wahl 80% der tatsächlichen Kosten für ein gleichwertiges Mietauto, oder stellt er ein Ersatzfahrzeug, bis er dem Kunden die Fertigstellung mitteilt. Weitergehende Verzugsschäden sind ausgeschlossen. soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3 Ziff. 3 des III. Abschnittes gilt entsprechend. Die Fristverlängerung beträgt 2 Wochen.

V. Abnahme
1.Die Übertragung des Auftragsgegenstandes bei Einbauten und Reparaturen erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.
2.Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung - bei Reparaturen, die an einem Arbeitstag ausgeführt werden, innerhalb von zwei Tagen - ab, kann der Gegenstand anderweitig auf Kosten und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden. 

VI. Mängelrügen
1.Mängelrügen wegen offensichtlicher Mangel, bei Kaufleuten auch wegen erkennbarer Mängel und Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferungen, sind ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb einer Kalenderwoche, nach Empfang der Ware bzw. Abholung des Auftragsgegenstandes schriftlich mitzuteilen: sonst ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2.Andere Mängel sind unverzüglich zu rügen.

VII. Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsfristen betragen für unsere Waren grundsätzlich sechs Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Hat der Hersteller der verkauften Waren längere Gewährleistungsfristen, so geben wir dessen Leistungen an unsere Kunden weiter.
2.Eine Bezugnahme auf technische Normen stellt keine Zusicherung dar.
3.Erst wenn die Mängelbeseitigung, auch nach mehrmaliger Nachbesserung. erdgültig scheitert, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4.Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Kosten der Lieferung an einen anderen als den Wohnsitz des Käufers, gehen zu seinen Lasten.
Die mangelhaften Teile der verkauften Ware sind uns porto- und frachtfrei zuzustellen. Bei Kraftfahrzeugteilen tragen wir die Kosten der billigsten Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Haushaltsgeräten gelten die jeweils beigefügten Garantiebedingungen
5.Die Mangelbeseitigung (Nachbesserung) von Einbau- Reparaturarbeiten erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers. Ein Kaufmann hat die Sache auf seine Kosten an den Auftragnehmer einzuschicken.                                                6.Nur in folgenden Fällen kann diese Mangelbeseitigung von einer anderen Fachwerkstatt durchgeführt werden:
- nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers. wenn das Fahrzeug infolge des Mangels betriebsunfähig wurde und mehr als 30 km von der Werkstatt des Auftragnehmers entfernt ist
- ohne Zustimmung bei zwingendem Notfall.
Der Kunde hat den Auftragnehmer sofort unter Angabe des beauftragten Betriebs zu unterrichten und hat für die Aufbewahrung aller ausgetauschter Teile durch den Fremdbetrieb bis zur Anerkennung des Gewährleistungsfalles Sorge zu tragen
7.Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nicht zu, wenn der Liefergegenstand derart verändert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr erkennen lässt, oder wenn der Kunde die für den Liefergegenstand geltenden Wartungs- und Bedienungsvorschriften missachtet und der Mangel deshalb entstanden ist.
Eine Haftung besteht weiter nicht, wenn natürlicher Verschleiß oder klimatische Einwirkungen vorliegen.
8.Bestreitet der Auftragnehmer das Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels, kennen die Beteiligten einvernehmlich die Entscheidung der für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks einholen.
Stellt die Schiedsstelle oder der Sachverständige das Vorhandensein eines gewährleistungspflichtigen Mangels fest. trägt der Auftragnehmer etwaige Kosten der Entscheidung, andernfalls der Auftraggeber. 

VIII. Haftung
Unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind.

IX. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fetzer Technik GmbH. 

X. Zahlung                                                                                                         Der Warenpreis kann per Vorauskasse, per Rechnung, per Klarna oder via PayPal bezahlt werden.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise können wir auch schon vor erfolgter Lieferung Sicherheitsleistung verlangen, falls uns nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bekannt werden, vereinbarte Zahlungs- oder Lieferbedingungen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden oder wesentliche Veränderungen in den Geschäftsverhältnissen des Kunden eintreten. Verweigert der Kunde die Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, können wir von allen abgeschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

Newsletter

A short sentence describing what someone will receive by subscribing